ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung beschlossen!

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Digitale Einreichung der Steuererklärung bleibt Pflicht.

Als Eigentümer von Grundbesitz sind Sie verpflichtet, die Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 in digitaler Form beim Finanzamt einzureichen.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner zum Thema Grundsteuererklärung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anfertigung und digitalen Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung. (Kontakt)

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier

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Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 01.10.2021 auf 12,00 Euro angehoben. 

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Mindestlohn in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

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Die Bundesregierung hat die Steuerbefreiung von freiwillig gezahlten Inflationsausgleichssonderzahlungen durch Arbeitgeber von bis zu 3.000 Euro beschlossen. 

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum diesem und anderen Themen in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

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Hier finden Sie die Termine für Oktober 2022.

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Hier finden Sie die Termine für April2022.

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Hier finden Sie die Termine für März 2022.

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Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt.
Durch das im November 2019 beschlossene Grundsteuer-Reformgesetz, wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach neuen Methoden berechnet. Hierzu müssen deutschlandweit über 35 Mio. Grundstücke und Gebäude zum Zwecke der Erhebung der Grundsteuer neu bewertet werden.

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Grundsteuerreform und unterstützen Sie bei der Anfertigung und Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

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Hier finden Sie die Termine für Februar 2022.

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Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 01.01.2021 auf 9,82 Euro angehoben. 

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Mindestlohn in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

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Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 01.07.2021 auf 9,60 Euro angehoben. 

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Mindestlohn in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

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Wann ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend?

Corona – Kurzarbeitergeld: Steuererklärung kann Pflicht sein.

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Dies gilt auch für den Bezug von Kurzarbeitergeld während Corona. Haben Sie im Jahr 2020 also mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

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Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.  (Kontakt)

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Arbeiten im Homeoffice ist während der Corona-Pandemie für viele Arbeitnehmer Alltag geworden. Für die betroffenen Arbeitnehmer stellen sich zahlreiche Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen der Arbeit im Homeoffice.

Homeoffice steuerlich geltend machen  

Die Kosten, die aufgrund der Arbeit zu Hause im Homeoffice entstanden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.

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