ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart
Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung beschlossen!
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.
Digitale Einreichung der Steuererklärung bleibt Pflicht.
Als Eigentümer von Grundbesitz sind Sie verpflichtet, die Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 in digitaler Form beim Finanzamt einzureichen.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner zum Thema Grundsteuererklärung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anfertigung und digitalen Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung. (Kontakt)
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier
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