Hier finden Sie die Termine für  November und Dezember 2023

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#Steuertermine #Sozialversicherungstermine #SV-Meldung #ZM #Steuerberatung #Stuttgart 

Hier finden Sie die Termine für  August und September 2023

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Hier finden Sie die Termine für Juli und August 2023

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Hier finden Sie die Termine für Dezember 2022.

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#Steuertermine #Sozialversicherungstermine #SV-Meldung #ZM #Steuerberatung #Stuttgart 

Hier finden Sie die Termine für November 2022.

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ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung beschlossen!

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Digitale Einreichung der Steuererklärung bleibt Pflicht.

Als Eigentümer von Grundbesitz sind Sie verpflichtet, die Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 in digitaler Form beim Finanzamt einzureichen.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner zum Thema Grundsteuererklärung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anfertigung und digitalen Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung. (Kontakt)

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier

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ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 01.10.2021 auf 12,00 Euro angehoben. 

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Mindestlohn in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

#Mindestlohn #Steuerberatung #Stuttgart #Mindestlohnerhöhung

ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Die Bundesregierung hat die Steuerbefreiung von freiwillig gezahlten Inflationsausgleichssonderzahlungen durch Arbeitgeber von bis zu 3.000 Euro beschlossen. 

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum diesem und anderen Themen in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

#Inflationsausgleichsprämie #Lohnabrechnung #Steuerberatung #Stuttgart #Gesetzgebung #Inflation #steuerfrei #sozialversicherungsfrei

Hier finden Sie die Termine für Oktober 2022.

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Hier finden Sie die Termine für April2022.

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Hier finden Sie die Termine für März 2022.

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ABS STEUERBERATUNG RAG mbH Stuttgart

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt.
Durch das im November 2019 beschlossene Grundsteuer-Reformgesetz, wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach neuen Methoden berechnet. Hierzu müssen deutschlandweit über 35 Mio. Grundstücke und Gebäude zum Zwecke der Erhebung der Grundsteuer neu bewertet werden.

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Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Grundsteuerreform und unterstützen Sie bei der Anfertigung und Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung in der Region Stuttgart und deutschlandweit. (Kontakt)

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